Gemeinschaftsschule

Konzept der Gemeinschaftsschule in Warza wird unterstützt

Nachdem der Kreistag bereits vor einigen Monaten die Umwandlung der Regelschule Warza in eine Gemeinschaftsschule beschlossen hatte, ist nun auch die nächste Hürde genommen worden. Das durch die Warzaer Schule erarbeitete Konzept wurde durch das Ministerium in Erfurt gebilligt.

In der Gemeinschaftsschule in Warza (welche die Klassenstufen 5 bis 10 umfasst) soll das gemeinsame Lernen bis zur Klassenstufe 8 ermöglicht werden. Hierzu wird nicht nur auf dem Haupt- und Realschulabschluss sondern auch auf das Abitur vorbereitet. Entsprechend dem Konzept der Schule wird die Gemeinschaftsschule im Schuljahr 2024/2025 mit den Klassenstufen 5 und 6 beginnen. Die Lehrpläne der Thüringer Gymnasien und Regelschule sind in diesen Klassenstufen inhaltlich gleich. Spürbar wird der Schulartwechsel für die Schülerinnen und Schüler trotzdem sofort dadurch, dass die zweite Fremdsprache (Französisch) mit wesentlich mehr Unterrichtsstunden als bisher unterrichtet wird. Dies ist für die spätere Anschlussfähigkeit an ein Gymnasium erforderlich. In den nächsten Schuljahren wächst die Gemeinschaftsschule dann jährlich um eine Klassenstufe weiter nach oben.

Für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule beginnt ab der Klassenstufe 7 die Differenzierung auf drei Anspruchsebenen (I-Hauptschulabschluss, II=Realschulabschluss, III=gymnasialer Abschluss). Neben den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sind von der Differenzierung in verschiedenen Anspruchsebenen auch die Fächer Französisch, Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Religion und Kunsterziehung betroffen. In der Klasse 7 erfolgte noch keine „Einstufung“ – die Schüler können hier die unterschiedlichen Anspruchsebenen „austesten“. Es erfolgt kein Versetzungsentscheid. Erst am Ende der Klasse 7 werden Eltern und Schüler in einem Zeugnisgespräch zur weiteren Schullaufbahn beraten.

Auf dieser Grundlage dieser Beratung entscheiden die Eltern für die Anspruchsebene ihres Kindes. Auch die Bewertung wird dann dieser Anspruchsebene zugeordnet (I-III). Innerhalb der Klassenstufe 8 kann die Anspruchsebne noch gewechselt werden. Die Schüler können aus einer Gemeinschaftsschule nach den Klassen 5, 6, 7 und 8 ohne ein zusätzliches Schuljahr oder nach der Klasse 10 an ein Gymnasium wechseln. Damit der nahtlose Übergang an ein Gymnasium gesichert ist, kooperiert die Gemeinschaftsschule im Hintergrund mit einem Gymnasium oder dem gymnasialen Teil eine Gesamtschule (bei uns: die KGS Gotha). Hier werden beispielsweise Lehrwerke, Lerninhalte und Bewertungsgrundsätze abgesprochen.

Der nächste Schritt auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule werden die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit der KGS „Herzog Ernst“ in Gotha sowie die offizielle Schulartänderung durch das Ministerium sein.